Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und … Archiv; Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften SGB XI . die Verfahrens- und Prüfungsgrundsätze für die Zahlung einer ortsüblichen Vergütung an die Beschäftigten nach § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2. die Anforderungen an die nach § 85 Absatz 3 geeigneten Nachweise bei den Vergütungsverhandlungen. 9 SGB XI § 27 Ehrenamtliche Unterstützung Seite 21 Abschnitt VI Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Pflege gemäß § 75 Abs. We use international SGD/BIF exchange rate, and last update was today. Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle und sächliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen. Februar 1995 der Spitzenverbände der Pflegekassen • AOK-Bundesverband, Bonn • BKK-Bundesverband, Essen • IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach • See-Krankenkasse, Hamburg (3) Als Teil der Verträge nach Absatz 2 Nr. Nordrhein-Westfalen; Beratungsbesuche - § 37 Abs. GB-75 DESCRIPTION: Polyethylene Grease Interceptor 75 GPM - 125 gallon capacity PART #: 4045-001-XX DWG BY: B. Karrer DATE: 10/08/2015 REV: 4 10/13/2017 ECO: LEAK/SEAL TESTING Cap/plug all base unit plumbing connections and remove covers. We are a creative firm based in Rotterdam, the Netherlands. 9 SGB XI Abschläge von der Pflegevergütung bei vorübergehender Abwesenheit (Krankenhausaufenthalt, Beurlaubung) des Pflegebedürftigen aus dem Pflegeheim. (7) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren gemeinsam und einheitlich Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. For riser Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern. (6) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sollen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger gemeinsam mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Empfehlungen zum Inhalt der Verträge nach Absatz 1 abgeben. 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Bei Rahmenverträgen über ambulante Pflege sind die Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Träger der Sozialhilfe, bei Rahmenverträgen über stationäre Pflege die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Träger der Sozialhilfe als Vertragspartei am Vertragsschluß zu beteiligen. 5. To login, please enter related information to fieds User Name and Password and press Login button. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Die Rahmenverträge sind für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Inland unmittelbar verbindlich. den Zugang des Medizinischen Dienstes und sonstiger von den Pflegekassen beauftragter Prüfer zu den Pflegeeinrichtungen. Pflegeversicherung (SGB XI) Arbeitsteilung der Landesverbände der Pflegekassen; Ausbildungs-Ausgleichsabgaben . Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (gültig ab 1.11.2019): Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (Stand 1.6.2012) Ein vollständig unterzeichneter Vertrag liegt in der Geschäftsstelle des L.V.H.S. § 82 A SGB XI. 5 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Abs. Renewing the vision of our founding fathers led by the late Mr Lee Kuan Yew, the competition captures the 2 Nr. § 75 SGB XI Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung (vom 01.01.2020) ... nach § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 11. die Anforderungen an die nach § 85 Absatz 3 geeigneten Nachweise bei den Vergütungsverhandlungen. Februar 1995 der Spitzenverbände der Pflegekassen • AOK-Bundesverband, Bonn • BKK-Bundesverband, Essen • IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach • See-Krankenkasse, Hamburg im Bereich der Pflege, der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege zusätzlich den Anteil der ausgebildeten Fachkräfte am Pflege- und Betreuungspersonal. 5 SGB „..18 § 28 Abwesenheit des Pflegebedürftigen.. Abschnitt VI - Zugang des Medizinischen Dienstes und sonstiger von den Pflegekassen beauftragter Prüfer zu den Pflegeeinrichtungen - nach § 75 Abs. (4) Kommt ein Vertrag nach Absatz 1 innerhalb von sechs Monaten ganz oder teilweise nicht zustande, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zu Vertragsverhandlungen aufgefordert hat, wird sein Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch die Schiedsstelle nach § 76 festgesetzt. April 2017 9783406708572 at the best online prices at … § 75 SGB XI für die Leistungen der Vollstationären Pflege gemäß § 43 SGB XI - gültig ab 01.01.2020; Rahmenvereinbarung gem. Hilfebedarf im Sinne des §14 SGB XI besteht. 3 sind entweder, landesweite Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der Pflegezeiten oder, das Verhältnis zwischen der Zahl der Heimbewohner und der Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte (in Vollzeitkräfte umgerechnet), unterteilt nach Pflegegrad (Personalanhaltszahlen), sowie. Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. Result of conversion 75 Singapore Dollar to Burundi Franc. (3) Als Teil der Verträge nach Absatz 2 Nr. Seite 4 von 6 der Anlage C des Rahmenvertrags gemäß § 75 Abs. Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle und sächliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen. Convert 75 SGD to BIF to get actual value of this pair of currencies. Satz 1 gilt entsprechend für die von der Schiedsstelle nach Absatz 4 getroffenen Regelungen. 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V. im Land mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Jedes Bundesland schließt einen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ab. 2 Nr. 2008 (BGBl I S. 874). Die zentrale Gasversorgung (Druckluftwandler, Sauerstoff) sollte als Grundaus-stattung vorhanden sein. die Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Pflege. Sie arbeiten dabei mit den Verbänden der Pflegeberufe sowie den Verbänden der Behinderten und der Pflegebedürftigen eng zusammen. SGB XI. Betreuungskräfte §53c SGB XI has 4,469 members. BVerwG, 11.08.2020 - 3 BN 1.19. Die Rahmenverträge sind für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Inland unmittelbar verbindlich. Überschrift geändert durch G vom 28. For base unit testing, fill with water to just above the highest connection. Suche. Bei Veränderungen des Pflegebedarfes passt die … den Inhalt der Pflegeleistungen einschließlich der Sterbebegleitung sowie bei stationärer Pflege die Abgrenzung zwischen den allgemeinen Pflegeleistungen, den Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung und den Zusatzleistungen. 1 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen, vertreten durch den AOK-Landesverband Sachsen, Dresden, den BKK-Landesverband Sachsen, Dresden, den IKK-Landesverband Sachsen, Dresden, die Sächsische Landwirtschaftliche Krankenkasse, Dresden, Hauptmenu. 59.5k Followers, 0 Following, 946 Posts - See Instagram photos and videos from KenFM (@kenfm.de) Nach Zustimmung alle Beschlussgremien, ist der neue Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI für die Leistungen der Häuslichen Pflege gemäß § 36 SGB XI mit Wirkung zum 1. (4) Kommt ein Vertrag nach Absatz 1 innerhalb von sechs Monaten ganz oder teilweise nicht zustande, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zu Vertragsverhandlungen aufgefordert hat, wird sein Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch die Schiedsstelle nach § 76 festgesetzt. Rahmenvertrag gem. Soziale Pflegeversicherung Rechtsstand: 25. Bei Rahmenverträgen über ambulante Pflege sind die Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Träger der Sozialhilfe, bei Rahmenverträgen über stationäre Pflege die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Träger der Sozialhilfe als Vertragspartei am Vertragsschluß zu beteiligen. Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. Archiv; Häusliche Pflege. (6) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sollen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger gemeinsam mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Empfehlungen zum Inhalt der Verträge nach Absatz 1 abgeben. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom 25. die allgemeinen Bedingungen der Pflege einschließlich der Vertragsvoraussetzungen und der Vertragserfüllung für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung, der Kostenübernahme, der Abrechnung der Entgelte und der hierzu erforderlichen Bescheinigungen und Berichte. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI. Wir liefern Bücher aller Verlage - portofrei und schnell. vor. (5) Die Verträge nach Absatz 1 können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Satz 1 gilt auch für Verträge, mit denen bestehende Rahmenverträge geändert oder durch neue Verträge abgelöst werden sollen. 1 SGB XI §1 Inhalt der allgemeinen Leistungen (1) Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigen I S. 1014) § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung 2 Nr. 1 SGB XI §1 Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen (1) Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unter-stützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der ei- Nordrhein-Westfalen; Beratungsbesuche - § 37 Abs. Online converter show how much is 75 Singapore Dollar in Burundi Franc. § 86 Abs. (7) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren gemeinsam und einheitlich Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Nordrhein-Westfalen; Beratungsbesuche - § 37 Abs. § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur vollstationären Pflege, Stand: 01.10.2011. Downloads: Downloads für Mitglieder: pdf 2014_07_11 Ergebn Protok Azubi AG75 23062014 (12.24 kB) 1 Satz 1 Nr. § 75 SGB XI für die Leistungen der Vollstationären Pflege gemäß § 43 SGB XI - gültig ab 01.01.2020; Rahmenvereinbarung gem. § 75 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung in der Freien und Hansestadt Hamburg zwischen der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, als Landesverband der Krankenkassen, in Wahrnehmung der Aufgaben als Landesverband der Pflegekassen gemäß § 52 Abs. 1 SGB XI zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen dem Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag (Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Träger der Sozialhilfe) - einerseits - und 2 Nr. Sgb Xi search in description No one website found Sgb Xi search in keyword. Pflegeversicherung (SGB XI) Arbeitsteilung der Landesverbände der Pflegekassen; Ausbildungs-Ausgleichsabgaben . November 1996 zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen • AOK-Bundesverband, Bonn, • BKK-Bundesverband, Essen, • IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach, • See-Krankenkasse, Hamburg, 75 SGD = 1688.40 THB at the rate on 2020-12-17. Zulassung der Berufung: Anordnungen der Heimaufsicht. 720 Entscheidungen zu § 75 SGB XII in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: OVG Saarland, 09.12.2020 - 2 A 8/20. Find many great new & used options and get the best deals for SGB XI. 5. Sie arbeiten dabei mit den Verbänden der Pflegeberufe sowie den Verbänden der Behinderten und der Pflegebedürftigen eng zusammen. 1 SGB XI § 1 Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen 5 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur vollstatio-nären Pflege zur Betreuung von mobilen, erheblich verhaltensauffälligen Menschen mit einer medizinisch-therapeutisch nicht beeinflussbaren Demenz 1. 4 SGB XI. Überschrift geändert durch G vom 28. im Bereich der Pflege, der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege zusätzlich den Anteil der ausgebildeten Fachkräfte am Pflege- und Betreuungspersonal. 2 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung vom 13. 1 und 2 SGB XI zur vollstationären Pflege im Land Berlin zwischen den Verbänden der Krankenkassen in Wahrnehmung der Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen − AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, zugleich für die Knappschaft, Dienststelle Berlin − BKK Landesverband Mitte Siebstraße 4, 30171 Hannover Sie ist für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. 22 talking about this. nach § 75 SGB XI zwischen der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hannover, in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen, Hannover, dem IKK-Landesverband Niedersachsen, Hannover, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. 3 SGB XI Dokaz o provedenom savjetovanju po odredbama članka 37 stavak 3 SGB XI Pflegeversichertennummer (ggf. Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine … Auf § 75 SGB X verweisen folgende Vorschriften: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) Schutz der Sozialdaten Verarbeitung von Sozialdaten § 67b (Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten) Rechtsprechung zu § 75 SGB XII. AG § 75 SGB XI SITZUNGSTERMIN VOM 16.01.2013 - VORABINFORMATION UND ÜBERARBEITETE ANTRÄGE AUF REFINANZIERUNG DER AUSBILDUNGSVERGÜTUNG GEM. by (ISBN: 9783453210325) from Amazon's Book Store. Pflegeversicherung (SGB XI) einschließlich der Leistungen der medizinischen Be-handlungspflege entsprechend dem Rahmenvertrag gem. StGB § 263, 265 (Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren) 1 und 4 SGB XI, dem BKK-Landesverband NORDWEST, die Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Pflege. die Verfahrens- und Prüfungsgrundsätze für Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen. Rahmenverträge gemäß § 75 SGB XI. Voraussetzungen Die bezeichneten Verrichtungen beinhalten auch solche Maßnahmen, die zur Ausführung der Verrichtungen unerlässlich sind und nicht über einen anderen Leistungskomplex abgerechnet werden können sowie Maßnahmen der aktivierenden Pflege gemäß § 28 Abs. 5 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Abs. ALTENPFLEGEAUSBILDUNG GEM. 1 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen, vertreten durch den AOK-Landesverband Sachsen, Dresden, den BKK-Landesverband Sachsen, Dresden, den IKK-Landesverband Sachsen, Dresden, die Sächsische Landwirtschaftliche Krankenkasse, Dresden, 1 SGB XI . 3 erlassenen Rechtsverordnung in Kraft und ist den im Land tätigen zugelassenen Pflegeeinrichtungen von den Landesverbänden der Pflegekassen unverzüglich bekannt zu geben. § 75 SGB XI Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung – Siebtes Kapitel. Pflegeversicherung (SGB XI) Arbeitsteilung der Landesverbände der Pflegekassen; Ausbildungs-Ausgleichsabgaben . nach 9 75 SGB XI über die ambulante pflegerische Versorgung in Rheinland-Pfalz zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Rheinland/Hessen-Nassau e.V., Koblenz, der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Pfalz e.V., Neustadt a. d. Weinstraße, dem Caritasverband für die Erzdiözese Köln e.V., Köln, dem Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Limburg, 110. 3 SGB XI über das Verfahren von Vergütungsverhandlungen für Leistungen der vollstationären Pflege - gültig ab 01.01.2020 1 Satz 1 Nr. § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter, § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung, § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen, § 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer, § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen, § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung, Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen, § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, § 113c Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen, § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung, § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien, § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung, § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege, § 123 Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, Verordnungsermächtigung, § 124 Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung; Beirat, § 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge, § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen, § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens, § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen, § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade, § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren, § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge, Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen, § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung, § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege, § 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie, § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18, § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung, § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige, § 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, Anlage 1 (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul, Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul.