Dezember 2019, BGBl. Die Vertragsparteien nach § 113 vereinbaren insbesondere auf der Grundlage der Maßstäbe und … § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs durch die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b ist ausgeschlossen. I S. 1014) SGB 11 Ausfertigungsdatum: 26.05.1994 Vollzitat: § 113 Verjährung Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und gelten vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats. I S. 2789) 2Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung ihrer Aufgaben zu geben. Die am 1. Rechtsprechung zu § 113 SGB XII - 5 Entscheidungen. (1) 1Die von den Vertragsparteien nach § 113 im Jahr 2008 eingerichtete Schiedsstelle Qualitätssicherung entscheidet als Qualitätsausschuss nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8. Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche. § 113a SGB 11 Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege. Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche. Trefferliste für 'sgb and 127' Dokument 991 - 1000 von 3429 Treffer, je mehr , umso höher die Genauigkeit. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. Insbesondere wurde dem SGB XI im Elften Kapitel Vorschriften über die Qualitätssicherung und Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen angefügt (§§ 112 bis 120). § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche Erstattungsansprüche der Träger der Sozialhilfe gegen andere Leistungsträger nach § 104 des Zehnten Buches gehen einer Übertragung, Pfändung oder Verpfändung des Anspruchs vor, auch wenn sie vor Entstehen des Erstattungsanspruchs erfolgt sind. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Der Betrag wird ihnen zweckgebunden erstattet – er dient auch der Entlastung pflegender Angehöriger. 2Die Vertragsparteien nach § 113 vereinbaren insbesondere auf der Grundlage der Maßstäbe und … Zu § 113 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse. Insbesondere sind die Indikatoren, das Datenerhebungsinstrument sowie die bundesweiten Verfahren für die Übermittlung, Auswertung und Bewertung der Daten sowie die von Externen durchzuführende Prüfung der Daten festzulegen. 6Zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit beschließen die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2. I S. 2424) wurde sinngemäß eingearbeitet. Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen die Prüfaufträge für zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage der von der Datenauswertungsstelle nach § 113 Absatz 1b Satz 3 übermittelten Ergebnisse. Die Entwicklung und … Juni 2018 zu vereinbaren. Expertenstandard nach § 113a SGB XI: Erhaltung und Förderung der Mobiltät in der Pflege (PDF, 5,5 MB) Abschlussbericht des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), 13. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Neugefasst durch G vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2246. Gesetze; SGB XI - Sozialgesetzbuch, Elftes Buch § 113b SGB XI, Qualitätsausschuss; Elftes Kapitel – Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen . 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis … Mai 1994, BGBl. (8) 1Die Vertragsparteien nach § 113 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung der mit gesetzlichen Fristen versehenen Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 und über den Stand der Auftragserteilung und Bearbeitung der nach Absatz 4 zu erteilenden Aufträge sowie über erforderliche besondere Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu geben. Gemäß § 113 SGB XI haben die Vereinbarungspartner die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der teilstationären Pflege (Tagespflege) sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements zu vereinbaren. 40 Entscheidungen zu § 113 SGB XI in unserer Datenbank: Streit um die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Anforderungen an die ... Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - Anerkennungsbetrag - aktivierende ... Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege sowie für Beatmungspflege; ... Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der ... Zur Zulässigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen. I S. 530 ) § 113 Zusammenarbeit mit anderen Behörden . Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Die Regelprüfung … (2) 1Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Verwaltungsvorschriften im Internet; N-Lex; Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2018 einen konkreten Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Aufgaben vor, aus dem einzelne Umsetzungsschritte erkennbar sind. Änderung. Änderungen überwachen. Mai 1994, BGBl. (1b) 1Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 beauftragen im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution, die entsprechend den Festlegungen nach Absatz 1a erhobenen Daten zusammenzuführen sowie leistungserbringerbeziehbar und fallbeziehbar nach Maßgabe von Absatz 1a auszuwerten. 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis … I S. 378: dejure.org Übersicht SGB V Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 113 SGB V... § 107 Krankenhäuser, Vorsorge-oder Rehabilitations-einrichtungen § 108 Zugelassene Krankenhäuser § 108a Krankenhaus-gesellschaften § 109 Abschluß … 2 Die … 3Die am 1. 3.). Lesen Sie § 113a SGB 11 kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. I S. 1127), in Kraft getreten am 11.08.2010 Gesetzesbegründung verfügbar. § 113 Verjährung (1) 1 Erstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. I S. 378: dejure.org Übersicht SGB V Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 113 SGB V... § 107 Krankenhäuser, Vorsorge-oder Rehabilitations-einrichtungen § 108 Zugelassene Krankenhäuser § 108a Krankenhaus-gesellschaften § 109 Abschluß … (1) Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. § 113a SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. I S. 3022) § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche. September 2008 eine Schiedsstelle Qualitätssicherung ein. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. § 113a - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. 5Sie sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) 26.03.2007: BGBl. Mai 1994, BGBl. 2 Rückerstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erstattung zu Unrecht erfolgt ist. § 113 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - 2Das Vergabeverfahren ist spätestens bis zum 15. Zu prüfen ist, ob die Qualitätsanforderungen nach diesem Buch und nach den auf dieser Grundlage abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen erfüllt sind. Juni 2017, die Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante Pflege bis zum 30. SGB II auch auf den Leistungsanspruch nach dem SGB XII erstreckt und ebenfalls festgestellt, dass Leistungen gemäß § 23 Abs. Änderungsübersicht. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch : Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150) Kapitel 6 - Soziale Teilhabe (§§ 113 - 116) Gliederung § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (1) 1Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden … Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. § 113a (Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege) § 113b (Qualitätsausschuss) § 113c (Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen) 7Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. In den Vereinbarungen sind insbesondere auch Anforderungen an eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation zu regeln. § 113a (Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege) § 113b (Qualitätsausschuss) § 113c (Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen) Zum Zweck der Prüfung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach den §§ 114 und 114a sowie zum Zweck der Qualitätsdarstellung nach § 115 Absatz 1a übermittelt die beauftragte Institution die Ergebnisse der nach Absatz 1a ausgewerteten Daten an die Landesverbände der Pflegekassen und die von ihnen beauftragten Prüfinstitutionen und Sachverständigen; diese dürfen die übermittelten Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. Januar 2018 einzuleiten und es ist sicherzustellen, dass ein Zuschlag unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt. (2) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. § 113c SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. § 113 SGB XII, Vorrang der Erstattungsansprüche Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. 3Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, insbesondere sind personenbezogene Daten von Versicherten vor der Übermittlung an die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b zu pseudonymisieren. § 72 SGB XI Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag (vom 29.10.2020) In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen ( § 84 Abs. SGB XI. I S. 2220 § 113b Absatz 8 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. : Das SG Mainz hat mit einer Entscheidung vom 18. (1a) Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zu beachten. § 113c SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Bundesrecht in der Fassung vom 01.01.2020 (geändert durch Artikel 10 G. v. 14.12.2019 BGBl. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitäts-, Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn-, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 10 P 84/09, LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - L 9 KR 93/17, LSG Sachsen-Anhalt, 05.10.2010 - L 4 P 12/10, Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), Elftes Kapitel - Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen (§§, Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU), Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften, Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz), Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz), Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG). Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei. 2015 (BGBl I S. 2424). 3Die Anforderungen dürfen über ein für die Pflegeeinrichtungen vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen und sollen den Aufwand für Pflegedokumentation in ein angemessenes Verhältnis zu den Aufgaben der pflegerischen Versorgung setzen. September 2008 eine Schiedsstelle Qualitätssicherung ein. 4Die Maßstäbe und Grundsätze für die stationäre Pflege sind bis zum 30. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden ist. Durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) wurde in Deutschland das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Soziale Pflegeversicherung) mit Wirkung zum 1.Januar 2002 umfangreich geändert und ergänzt. 4Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 vereinbaren diesbezüglich entsprechende Verfahren zur Übermittlung der Daten. § 113b SGB XI Schiedsstelle Qualitätssicherung (1) Die Vertragsparteien nach § 113 richten gemeinsam bis zum 30. G. v. 21. Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen! Januar 2018 einzuleiten und es ist sicherzustellen, dass ein Zuschlag unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt. (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen nach Maßgabe von § 118 sowie unabhängiger Sachverständiger Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist. Gesetze; Rechtsprechung; Bundesgesetzblatt; Suchanfragen; Neue Einträge; Letzte Ereignisse; Textmarker; Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Dreizehntes Kapitel - Kosten (§§ 102 - 115) Dritter Abschnitt - Sonstige Regelungen (§§ 113 - 115) Gliederung § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche. I S. 1014) § 113. 6Soweit sich in den Pflegeeinrichtungen zeitliche Einsparungen ergeben, die Ergebnis der Weiterentwicklung der Pflegedokumentation auf Grundlage des pflegefachlichen Fortschritts durch neue, den Anforderungen nach Satz 3 entsprechende Pflegedokumentationsmodelle sind, führen diese nicht zu einer Absenkung der Pflegevergütung, sondern wirken der Arbeitsverdichtung entgegen. § 113c SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. Gesetze Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen! § 113 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. I S. 2789), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. I S. 1014) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB : Inhaltsübersicht : Erstes Kapitel : Allgemeine Vorschriften § 1 Soziale Pflegeversicherung § 2 Selbstbestimmung § 3 Vorrang der häuslichen Pflege § 4 Art und Umfang der Leistungen § 5 … Dezember 2003, BGBl. 1Zur Verfolgung und ... Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 (BGBl. Mai 1994, BGBl. 2Insbesondere sind die Indikatoren, das Datenerhebungsinstrument sowie die bundesweiten Verfahren für die Übermittlung, Auswertung und Bewertung der Daten sowie die von Externen durchzuführende Prüfung der Daten festzulegen. 3Zum Zweck der Prüfung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach den §§ 114 und 114a sowie zum Zweck der Qualitätsdarstellung nach § 115 Absatz 1a übermittelt die beauftragte Institution die Ergebnisse der nach Absatz 1a ausgewerteten Daten an die Landesverbände der Pflegekassen und die von ihnen beauftragten Prüfinstitutionen und Sachverständigen; diese dürfen die übermittelten Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. 5. 7Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und gelten vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats.